
Pferdeversicherungen
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Haftpflichtversicherung für Reitvereine
Der "eingetragene Verein" (e.V.) ist eine juristische Person die wie jedes Unternehmen oder jede Privatperson für verursachte Schäden einstehen muss. Im gemeinnützigen Reitverein sind eigene und verwendete Pferde, genau wie bei einer Privatperson, so genannte "Luxustiere" für die die Gefährdungshaftung gilt:
„Nach § 833 BGB haftet der Halter eines so genannten „Luxustieres", zum Beispiel eines Pferdes oder Hundes, aus der Gefährdung (sog. Gefährdungshaftung). Wenn also ein solches Tier einer dritten Person einen Schaden zufügt, dann haftet der Halter für den Schaden in jedem Fall, unabhängig von einem eventuellen Verschulden."
Vereine, die Mitglied im jeweiligen Landesverband ihrer Region sind, haben üblicherweise über den Verband einen gewissen Grundversicherungsschutz, für den Sie auch Beiträge abführen.
Sportarttypische Gefahren wie
- Haltung und Verwendung von Pferden sowie die
- Erteilung von Reitunterricht oder
- Hütung eingestellter Pferde
sind jedoch nicht oder nur sehr lückenhaft berücksichtigt.
Rahmenverträge
Wir bieten den Landesverbänden Rahmenverträge an, über die sich Vereine gegen die oben genannten Haftungsrisiken versichern können. Versicherungsschutz besteht dann für
- den Verband,
- die Vereine und
- die Mitglieder der Vereine sowie
- Personen und Mitarbeiter die im Auftrag des Verbandes oder des Vereins tätig sind.
Mit diversen Verbänden unterhalten wir bereits Rahmenverträge. Bitte fragen Sie bei uns ggf. konkret an. Vereine, die keinem Verband angehören, bieten wir den Schutz einer vollständigen Vereinshaftpflichtversicherung.
ACHTUNG:
Der Vorstand des Vereins haftet bei nicht ausreichendem Versicherungsschutz mit seinem Privatvermögen.
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot oder stehen Ihnen auch für ein Beratungsgespräch zu diesem komplexen Thema zur Verfügung. Kontakt »