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Haftpflichtversicherung für Reiterhöfe
Der Betreiber eines Reiterhofes setzt sich verschiedenen Risiken mit weitreichender Haftung aus:
- Für private, eigene Reitpferde ("Luxustiere"), die nur er und ggf. sein Personal reiten, haftet er aus der Gefährdung – also unabhängig von einem eventuellen Verschulden für jeden Schaden, den das Pferd verursacht.
- Für in Pension genommene, also eingestellte Pferde haftet er als gewerblicher Tierhüter mit der sog. "vermuteten Verschuldenshaftung", das heißt der Hüter ist so lange schuldig bis er seine Unschuld beweisen kann. Das dürfte allerdings sehr schwer sein, wenn ein Pensionspferd plötzlich auf der Autobahn steht und niemand gesehen hat, wie es dorthin gekommen ist.
- Für Schul- und Verleihpferde (Nutztiere) gilt ebenfalls die "vermutete Verschuldenshaftung". Besonders problematisch ist bei Personenschäden, zum Beispiel Sturz eines Reitschülers vom Pferd, die Regressnahme der Krankenkassen, die oftmals noch Jahre später die Behandlungskosten vom Pferdehalter einfordern.
- Aus der Erteilung von Reitunterricht haftet der Reitlehrer wenn er zum Beispiel den Reitschüler mit Pferd oder Gelände überfordert oder nicht auf richtige Zäumung achtet.
- Aus der Entstehung von Schäden (Verletzungen) am Pensionspferd (sog. "Verwahrungsgegenstand") durch Fremdkörper (Mistgabel, falsche Fütterung o.ä.).
- Aus ungewolltem Deckakt, zum Beispiel an eingestellten Pferden.
- Aus der Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streupflicht sowie ausreichende Beleuchtung).
- Aus der Benutzung nicht zugelassener Arbeitsmaschinen oder Kfz (zum Beispiel Hofschlepper) auf dem Betriebgelände (teilöffentlich).
- Aus dem Betrieb von "Umweltanlagen", zum Beispiel Öl- oder Dieseltank. Auch hier haften Sie aus der Gefährdung für Kontamination von Erdreich, Grundwasser usw. ohne Prüfung eines evtl. Verschuldens.
- usw.
Spezialpolice für Reiterhöfe
Mit unserer „Spezialpolice für Reiterhöfe" bieten wir Ihnen die maßgeschneiderte Lösung für nahezu alle Risiken denen Sie mit ihrem Betrieb ausgesetzt sind.
So sind in der Grundprämie bereits beitragsfrei mitversichert:
- Privathaftpflicht
- Alle Hunde des Versicherungsnehmers
- Öl-, Diesel- oder Gastanks bis 10.000 Liter
- sonstige umweltgefährdende Stoffe wie zum Beispiel Düngemittel in begrenztem Rahmen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- private Kutschfahrten
- eigene Zuchttiere (nicht geritten)
- Fohlen in Obhut
- Ferien auf dem Bauernhof (bis 20 Betten)
- Bauherrenhaftpflicht
- Mietsachschäden
- Gewahrsamschäden an Arbeitsmaschinen
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