Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Warum eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung?

Nach §833 BGB haftet der Halter eines so genannten "Luxustieres", zum Beispiel eines Pferdes oder Hundes, aus der Gefährdung (sog. Gefährdungshaftung). Wenn also ein solches Tier einer dritten Person einen Schaden zufügt, dann haftet der Halter für den Schaden in jedem Fall – unabhängig von einem eventuellen Verschulden.
Die Höhe solcher Schäden ist nicht vorhersehbar und kann mehrere Millionen Euro betragen.

Beispiele aus der Praxis

  • Pferd scheut und tritt gegen ein abgestelltes Fahrzeug (Sachschaden)
  • Pferd läuft auf die Autobahn und verursacht eine Massenkarambolage (erheblicher Sachschaden, vielleicht sogar Personenschaden)
  • Ein Bekannter bewegt ihr Pferd, wird abgeworfen und kommt mit mehreren Knochenbrüchen ins Krankenhaus. Dessen Krankenkasse nimmt Regress und will von Ihnen die Arzt- und Krankenhauskosten ersetzt haben

Was ist versichert?

  • Deckungssumme 10 Mio. €
  • ohne Selbstbeteiligung
  • Fremdreiterrisiko inbegriffen
  • Flurschäden und Weidegang mitversichert
  • Versicherungsschutz europaweit unbefristet, außerhalb Europas bis zu 5 Jahren automatisch
  • Fohlen bei der Mutter im ersten Jahr beitragsfrei mitversichert
  • Ausstellungen, Veranstaltungen und Turniere sowie Pferderennen sind subsidiär mitversichert
  • ungewollter Deckakt mitversichert
  • Schäden aus privater Nutzungsüberlassung an Dritte
  • Verwendung einer Pferdekutsche für private Zwecke (unentgeltlich)
  • Verleih an fremde Reittiernutzer

WICHTIG!
Sie können nie verhindern, dass irgendjemand gerichtlich gegen Sie vorgeht, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das Kostenrisiko für Anwälte und Gericht kann je nach Streitwert immens sein. Eine Haftpflichtversicherung reguliert nicht nur versicherte Schäden im Rahmen der Deckungssumme, sie wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche Dritter ab (passive Rechtsschutzfunktion).

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