Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Warum eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Der privat gehaltene Hund gilt als sog. „Luxustier". Der Hundehalter haftet aus der Gefährdung seiner Umwelt durch den Besitz des Tieres, d.h. für jeden Schaden den der Hund anrichtet, ob schuldhaft oder nicht. Dieses Risiko ist nicht kalkulierbar da Personen- und/ oder Sachschäden sehr schnell Millionenbeträge ausmachen können.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Hund läuft auf die Straße, zum Beispiel weil er auf der anderen Seite einen anderen Hund sieht. Ein herannahendes Fahrzeug bremst und es kommt zu einem Auffahrunfall mit Personenschaden – Sie werden für den Sach- und Personenschaden haftbar gemacht.
    Die geschädigte Person ist Alleinverdiener einer 5-köpfigen Familie und dauerhaft arbeitsunfähig. Sie werden mit Schadenersatz-, Verdienstausfall- und Schmerzensgeldforderungen sowie dauerhaften Rentenansprüchen konfrontiert. Darüber hinaus nimmt die Krankenkasse Regress für die langwierigen und hohen Behandlungskosten.
  • Ihr Hund bellt einen Radfahrer an. Der erschrickt, stürzt vom Rad und fällt gegen ein Auto.

Beispiele für entstehende Kosten

  • Notarzt-Einsatz
  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Fahrt zur nächstgelegenen ärztlichen Versorgung
  • Schmerzensgeld
  • Nachbehandlung
  • Verdienstausfall usw.
  • Regress der Krankenkasse (wird immer genommen!)

Was ist versichert?

  • Deckungssumme je nach Vertrag bis 10 Mio. €
  • Welpen im ersten Lebensjahr mitversichert
  • ab dem zweiten Hund gibt es 50 % Rabatt
  • Mietsachschäden sind mitversichert

WICHTIG!
Sie können nie verhindern, dass irgendjemand gerichtlich gegen Sie vorgeht um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das Kostenrisiko für Anwälte und Gericht kann je nach Streitwert immens sein. Eine Haftpflichtversicherung reguliert nicht nur versicherte Schäden im Rahmen der Deckungssumme, sie wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche Dritter ab (passive Rechtsschutzfunktion).

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